Schritt 1: Um in den unten genannten Ländern Anzeigen für Finanzdienstleistungen jeglicher Art schalten zu können, müssen die meisten Werbetreibenden – in einem ersten Schritt – von G2 verifiziert werden. Um eine Verifizierung von G2-Finanzdienstleistungen zu erhalten, müssen Werbetreibende belegen, dass sie: (1) von einer zuständigen Aufsichtsbehörde autorisiert sind; oder (2) eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können. Wichtig: Bestimmte Arten von Werbetreibenden kommen für die G2-Verifizierung nicht in Frage. Wenn Sie beispielsweise kein lizenziertes Unternehmen sind, aber als zugelassener Wiederverkäufer, Makler oder Partner für ein lizenziertes Unternehmen tätig sind, sind Sie nicht zur G2-Verifizierung berechtigt. In solchen Fällen muss das lizenzierte Unternehmen ein Konto bei Google Ads einrichten und eine G2-Verifizierung beantragen. Nach der G2-Verifizierung und dem Abschluss der Verifizierung bei Google als länderspezifisch zugelassener Werbetreibender für Finanzdienstleistungen muss die lizenzierte Einrichtung die Verifizierung für Sie bei Google einleiten, indem sie über dieses Formular eine Liste der Domains oder Websites einreicht, die Sie zur Werbung für ihre Dienstleistungen nutzen. Bevor Sie die Verifizierung von G2-Finanzdienstleistungen beantragen, lesen Sie bitte die Anzeigenrichtlinien für Finanzprodukte und -dienstleistungen von Google.

Schritt 2: Werbetreibende von Finanzdienstleistungen, die die Verifizierung von G2-Finanzdienstleistungen erhalten haben, müssen ihre Identität auch über das Google-Programm zur Verifizierung von Werbetreibenden prüfen lassen. Bitte überprüfen Sie Ihren E-Mail-Posteingang auf eine E-Mail von Google zur Verifizierung von Werbetreibenden. Hinweis: Wenn Werbetreibende zuvor das Programm zur Verifizierung der Identität von Werbetreibenden von Google abgeschlossen haben, müssen sie Schritt 2 nicht ausführen.

Schritt 3: Nachdem Sie die Schritte 1 und 2 ausgeführt haben, können sich Werbetreibende für die Schaltung von Finanzdienstleistungsanzeigen in dem ausgewählten Land bewerben. Wenn Sie sich dafür bewerben, Anzeigen zu schalten, werden Sie nach Ihrem G2-Code gefragt. Zudem müssen alle Werbetreibenden von Finanzdienstleistungen die Anzeigenrichtlinien für Finanzprodukte und -dienstleistungen von Google einhalten. Die Google-Ads-Anwendung finden Sie hier:

 

Verifizierungsprozess

Wenn Ihr Unternehmen von einer entsprechenden Aufsichtsbehörde zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in einem bestimmten Land ermächtigt ist, beantragen Sie die Überprüfung, indem Sie unten auf die Schaltfläche „Bewerben“ klicken.

EXTREM WICHTIG: Die Unternehmensdaten, die Sie während dieses Verifizierungsprozesses angeben, müssen genau mit den Unternehmensdaten übereinstimmen, die im entsprechenden Register vorhanden sind. Die Überprüfung kann zum Beispiel fehlschlagen, wenn der Name oder die Registernummer Ihres Unternehmens anders lautet oder im entsprechenden Register nicht verfügbar ist.

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrags erhalten Sie von G2 eine Bestätigungs-E-Mail, in der der Eingang des Antrags bestätigt wird. Die Bestätigungs-E-Mail enthält einen speziellen Code für Ihren Antrag (Ihren „G2-Code“).

Sie erhalten innerhalb von 5 Kalendertagen von G2 eine E-Mail mit dem Status Ihres Antrags (z. B. genehmigt oder abgelehnt). Bei Genehmigung müssen Sie Ihren G2-Code an Google weitergeben, wenn Sie Anzeigen für Nutzer schalten wollen, die in dem von Ihnen gewählten Land nach Finanzdienstleistungen zu suchen scheinen.

 

Ausnahmeverfahren

Auch wenn Ihr Unternehmen über keine Zulassung durch eine Behörde für Finanzdienstleistungsaufsicht verfügt, können Sie möglicherweise dennoch Nutzer ansprechen, die gegebenenfalls auf der Suche nach Finanzdienstleistungen sind.

Bitte lesen Sie die nachstehenden Definitionen, um festzustellen, ob Sie eine dieser Ausnahmeregelungen beantragen sollten.

  • Ausgenommene Werbetreibende für Nicht-Finanzdienstleistungen: Werbetreibende, die nicht für Finanzdienstleistungen werben, aber einen triftigen Grund haben, Nutzer anzusprechen, die auf der Suche nach Finanzdienstleistungen zu sein scheinen. Beispiele (nicht vollständig): Suchmaschinen, E-Commerce-Plattformen, Anwaltskanzleien.
  • Ausgenommene Werbetreibende für Finanzdienstleistungen:  Werbetreibende für Finanzdienstleistungen, die nach anwendbarem Recht von der Registrierungspflicht befreit sind.

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrags erhalten Sie von G2 eine Bestätigungs-E-Mail, in der der Eingang des Antrags bestätigt wird. Die Bestätigungs-E-Mail enthält einen speziellen Code für Ihren Antrag (Ihren „G2-Code“).

Sie erhalten innerhalb von 5 Kalendertagen von G2 eine E-Mail mit dem Status Ihres Antrags (z. B. genehmigt oder abgelehnt). Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, müssen Sie Ihren G2-Code an Google weitergeben, wenn Sie Anzeigen für Nutzer schalten wollen, die in dem von Ihnen gewählten Land nach Finanzdienstleistungen zu suchen scheinen.

 

Bereit, Ihren Antrag zu stellen?

Bitte wählen Sie das Land aus, in dem Sie Werbung schalten möchten.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen:

  1. Stellen Sie sicher, dass Sie zum Erhalt einer G2-Verifizierung berechtigt sind. Lesen Sie dazu bitte Schritt 1 oben.
  2. Wenn Sie ein bevollmächtigter Vertreter(z. B. eine Marketing-Agentur oder eine Tochtergesellschaft) sind, der die Google Ads-ID im Namen Ihres lizenzierten Kunden oder Ihrer Muttergesellschaft besitzt, geben Sie bitte bei der Antragstellung nicht Ihre eigenen Informationen an, sondern die Ihres Kunden oder Ihrer Muttergesellschaft.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs unten oder wenden Sie sich an financialservicesverification@g2llc.com.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wer kann die Verifizierung von G2-Finanzdienstleistungen beantragen?

Um eine Verifizierung von G2-Finanzdienstleistungen zu erhalten, müssen Antragsteller belegen, dass: (1) sie von einer zuständigen Aufsichtsbehörde in dem Land, in dem sie werben möchten, zugelassen sind; oder (2) sie für eine Ausnahmegenehmigung infrage kommen. Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Werbetreibenden, für die eine Ausnahmegenehmigung gilt: (1) Ausgenommene Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen anbieten (z. B. Suchmaschinen, eCommerce-Plattformen, Anwaltskanzleien) und (2) ausgenommene Werbetreibende, die Finanzdienstleistungen anbieten. Zu dieser zweiten Kategorie zählen Finanzdienstleister, die nach anwendbarem Recht von der Zulassungs-/Registrierungspflicht befreit sind.

Wie viel kostet die Verifizierung?

Die Überprüfung von G2-Finanzdienstleistungen kostet den Werbetreibenden nichts.

Welche Informationen brauche ich für den Antrag?

Sie benötigen Informationen zu Ihrem Google Ads-Konto (z. B. die Kunden-ID Ihres Google Ads-Kontos und den bevollmächtigten Vertreter, der die Verifizierung beantragt). Außerdem brauchen Sie Informationen über Ihr Unternehmen. Bitte beachten Sie: Ihre Geschäftsinformationen müssen genau mit den Informationen in der entsprechenden regulatorischen Datenbank übereinstimmen.

4. Erlaubt mir meine Verifizierung von G2-Finanzdienstleistungen, weltweit für Finanzdienstleistungen zu werben?

Nein. Die Verifizierung von G2-Finanzdienstleistungen ist länderspezifisch. Aktuell ist die G2-Verifizierung in Australien, Singapur, Taiwan, Indien, Brasilien, Portugal, Indonesien, Frankreich, Spanien und Deutschland notwendig. Wenn Sie in allen zehn Ländern Werbung schalten möchten, müssen Sie zehn Anträge einreichen.

Wie lange dauert die Überprüfung von der Antragstellung bis zur Entscheidung erwartungsgemäß?

Die Bearbeitung beträgt 5 Kalendertage oder weniger.

Welche Domains sollte ich einreichen?

Sie müssen alle Domains oder Landing-Pages einreichen, auf die Benutzer durch Ihre Anzeigen weitergeleitet werden. Nach der Überprüfung sind dies die Domains, die Sie für Werbeanzeigen verwenden dürfen. Alle eingereichten Domains müssen (1) aktiv sein, (2) öffentlich verfügbar sein und (3) eindeutig mit dem lizenzierten oder ausgenommenen Unternehmen in Verbindung stehen, das in Ihrem Antrag genannt ist (d. h. die Firmennamen müssen übereinstimmen). Wenn Sie vorhaben, mit Websites oder Apps von Drittanbietern zu werben, müssen Sie die relevanten Domains in Ihrer Liste der eingereichten Domains nennen. Beispiele: YouTube-Kanäle, Google Play-Anwendungen, Apple App Store-Links, Facebook-Profile usw. Wichtig: Wir können Domains wie „Google.com“ oder „Apple.com“ nicht akzeptieren und benötigen stattdessen die Landing-Pages (vollständige URLs), die direkt zu den Informationen Ihres Unternehmens führen.

Kann ich mich erneut bewerben, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Ja. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie eine Erklärung und (gegebenenfalls) Vorschläge für Abhilfemaßnahmen.

Mein Antrag wurde bereits von G2 genehmigt, aber ich möchte die Liste der Domainnamen aktualisieren, auf die meine Nutzer durch meine Anzeigen geleitet werden sollen. Was muss ich tun?

Bitte bewerben Sie sich erneut und wählen Sie die Option, die besagt: „Mein Antrag wurde bereits ausgewertet. Ich möchte mich nochmals bewerben und die Datenfelder in meinem Antrag mit neuen Informationen aktualisieren.“ Wenn Sie sich erneut bewerben, müssen Sie den G2-Code angeben, der mit Ihrem ursprünglichen Antrag verknüpft ist. Wichtig: Die Domains, die Sie in diesem Folgeantrag bereitstellen, ersetzen alle Domains, die Sie zuvor eingereicht haben.

Was kann ich tun, wenn meine Anzeigen von Google abgelehnt werden, obwohl ich G2-verifiziert bin?

Die G2-Verifizierung garantiert nicht, dass Sie bei Google werben können. Bitte wenden Sie sich bei allen Anfragen bezüglich Anzeigen an Google.

Muss ich mich jedes Jahr neu für die Verifizierung bewerben?

Nein. Sie müssen sich nur einmal (pro Land) für die Verifizierung von G2-Finanzdienstleistungen bewerben. Bitte beachten Sie: G2 wird alle verifizierten Einrichtungen in regelmäßigen Abständen überprüfen, um festzustellen, ob sie weiterhin die Kriterien für die Verifizierung oder Ausnahmeregelung erfüllen.

Gibt es Umstände, unter denen G2 meine Verifizierung widerrufen würde?

Ja. Wenn G2 feststellt, dass ein Werbetreibender während des Verifizierungsprozesses falsche Angaben gemacht hat, wird G2 die Verifizierung widerrufen. Wir können eine Verifizierung auch unter bestimmten anderen Umständen widerrufen. Zum Beispiel können wir eine Verifizierung als Reaktion auf eine negative behördliche Maßnahme widerrufen oder wenn wir bestätigen, dass ein Unternehmen nicht mehr ordnungsgemäß lizenziert/registriert ist, wie es das Gesetz verlangt.